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08.12.2020

Unseriöse Anrufe – wie damit umgehen?

Wer kennt das nicht. Eine unbekannte Rufnummer im Display und schon wieder ein Werbeanruf.
In letzter Zeit häufen sich wieder Anrufe, mit denen für PV-Anlagen oder Ähnlichem geworben wird, zumindest aber Termine vereinbart werden sollen. Das nervt, man kann zwar auflegen, aber die Anrufer sind hartnäckig und rufen wieder an. Wie kann man dem sonst noch begegnen?
Werbeanrufe, um die man nicht gebeten hat, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Verbrauchers. Eine Erlaubnis liegt aber den Anrufern nicht vor. Man kann also gezielt nach dieser Erlaubnis fragen, das führt häufig dazu, dass der Anrufer das Gespräch beendet. Allerdings muss man damit rechnen, dass der Anrufer der Ansicht ist, er brauche gar keine Erlaubnis. Eine Diskussion führt aber häufig nicht zum gewünschten Erfolg. Die Anrufe erfolgen weiterhin.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Gespräch ohne Terminvereinbarung zu beenden und sich bei der Bundesnetzagentur wegen der unerlaubten Telefonwerbung zu beschweren. Das ist ganz einfach und kann online erfolgen.
Auf der Webseite der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de) über

Bundesnetzagentur > Verbraucherservice > Verbraucherthemen Kommunikation > Unerlaubte Telefonwerbung > Beschwerde einreichen (Link)

steht ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem sie eine Beschwerde verfassen können. Die Bundesnetzagentur leitet dann ein Bußgeldverfahren ein verhängt in der Regel ein Bußgeld gegen die Firma, die hier unerlaubte Telefonwerbung betreibt. Die Bundesnetzagentur informiert sie auch über den Ausgang des Verfahrens.

Noch ein letzter Hinweis:
Haben sie sich dazu verleiten lassen, einen Termin zu vereinbaren und haben sie sogar einen Vertrag unterschrieben, so steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Das können sie innerhalb von 14 Tagen ausüben. Das Recht beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages. Da es sich nicht um eine ganz einfache Sache handelt, sollten sie Rat bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale einholen. Sofern sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese unter Umständen die Kosten für die Tätigkeit des Anwaltes. Ein Anruf bei der Versicherung sorgt dabei schnell für Klarheit.